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Pflegeberatung
Durch eine gute Pflegeberatung möchten wir mit unseren Pflegekunden und ihren Angehörigen eine Pflegepartnerschaft entwickeln. Die häusliche Pflege ist ein individueller Pflegeprozess, der in seinem Verlauf oftmals sehr belastend ist und Antworten auf viele Fragen benötigt.
Wir möchten an dieser Stelle entlasten und unterstützend zur Seite stehen. Gemeinsam mit unseren Pflegekunden und ihren Angehörigen wird von unseren Pflegedienstleitungen oder speziell ausgebildeten Beraterinnen ein Pflegebedarfsplan erstellt. Die Kosten werden über einen Kostenvoranschlag und anschließenden Pflegevertrag transparent erstellt und mit der zuständigen Pflegekasse abgerechnet.
Kurzzeitpflege
Nahestehende Angehörige sind eine wichtige und verlässliche Hilfe, um bei Pflegebedürftigkeit zu Hause bleiben zu können. Sie können die Grundpflege nach § 37 SGB XI übernehmen. Jedoch kann es Anlässe geben, die den pflegenden Angehörigen sporadisch oder auch regelmäßig verhindern, seine Fürsorge auszufüllen. Dies können eine eigene Erkrankung, terminliche Verpflichtungen, Urlaub, Erholung und Freizeit für sich selbst sein.
Verhinderungspflege kann auch als Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung erfolgen. Von der Kurzzeitpflege können fünfzig Prozent der zur Verfügung gestellten Mittel ambulant als Verhinderungspflege genutzt werden
Hauswirtschaft
Auch bei zunehmendem Alter und Hilfebedürftigkeit möchte sich jeder Mensch zu Hause wohlfühlen können. Dieser Wunsch ist meist schon durch ein wenig Hilfe bei den täglichen Arbeiten erfüllt.
Pflegende Angehörige oder allein lebende ältere Menschen können von belastender Haushaltsführung auf Dauer oder für einen begrenzten Zeitraum befreit werden.
Grundpflege
Die Grundpflege umfasst die Körperpflege, Betten und Lagern, Bewegungstherapie sowie vorbeugende und wiederherstellende Pflegeangebote.
Grundpflege wird über die Pflegekassen finanziert. Eine Pflegeeinstufung ist hierfür notwendig. Bei der Antragstellung beraten und begleiten wir Sie gerne.
Betreuung
Seit dem 1.1.2017 stehen allen Menschen mit Pflegegrad 1-5 durch den § 45 b SGB XI monatlich 125 € und durch den § 39 SGB XI Verhinderungspflege jährlich 1612 € für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung.
Ein engagiertes Mitarbeiterteam stellt sich diesen Aufgaben. Hierbei ist uns für den Pflegebedürftigen ein fester Bezugspartner von wichtiger Bedeutung. Ein Mitarbeiterwechsel erfolgt daher nur, wenn dieser erkrankt oder im Urlaub ist.
Stomaversorgung
Ein künstlicher Darmausgang oder eine künstliche Harnableitung, dem medizinisch genannten Stoma, ist für einen betroffenen Menschen häufig mit einer besonderen pflegerischen, psychischen und seelischen Anforderung verbunden. Das Leben mit einem Stoma führt zu Veränderungen, aber es wird dadurch nicht weniger lebenswert.
Neben der pflegerischen Versorgung des Stomas berät und unterstützen Sie unsere Pflegefachkräfte im Umgang mit dem Stomasystem, den Herstellern und Ärzten. Ein erfülltes Familien-, Berufs- und Gesellschaftsleben trotz Stoma ist unser Ziel.
Behandlungspflege
Häusliche Krankenpflege nach SGB V oder auch Behandlungspflege genannt, wird vom Hausarzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt. Vergabe von Medikamenten und Spritzen, Blutzucker- und Blutdruckkontrolle, Katheterpflege und -wechsel gehören zum Beispiel dazu.
Auch spezielle Behandlungspflegen werden von uns fachkundig durchgeführt. Eine gelungene Kommunikation zwischen Patient – Haus- oder Facharzt – Pflegefachkraft – pflegende Angehörige und Krankenkasse ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für einen schnellen Gesundungsprozess. Behandlungspflegen können nur von ausgebildeten Pflegekräften mit Zusatzqualifikation durchgeführt werden. Gerade Behandlungspflegen werfen viele Unsicherheiten und Fragen auf. Wir nehmen uns Zeit, um Ihnen hilfreiche Antworten zu geben.
Eine spezielle Wundberatung erfolgt durch das Gesundheitszentrum Peters & Schmidt GmbH, Lübeck.
Wundversorgung
Die Heilkunde von Wunden hat sich in den vergangenen Jahrzehnten erstaunlich weiterentwickelt. Schmerzhafte Wunden, die den Gesundungsprozess verzögern, zu Komplikationen führen oder gar chronisch werden, können heute fachkundig versorgt und damit zügig geheilt werden. Unsere Wundmanager/innen sind in der Wundheilkunde umfassend dafür ausgebildet. Sie übernehmen die Beurteilung der Wunde. In den Phasen der Wundreinigung, des Gewebeaufbaus und der Hauterneuerung beraten Sie unsere Pflegefachkräfte. Solange bis die Wunde abgeheilt ist. Unsere Wundmanager/innen arbeiten mit den Haus- und Fachärzten, den Krankenkassen und mit den pflegenden Angehörigen zusammen. Denn eine gute Wundheilung braucht einen integrierten Behandlungsprozess mit guter Abstimmung aller Beteiligten. Und eine genaue Wunddokumentation.
Auf dem Weg der Wundheilung werden Sie oder pflegende Angehörige einbezogen und beraten, damit Sie den Heilungsprozess optimal unterstützen können.
Unsere Zusatzangebote
Verordnungsservice, Einkaufsservice, Begleitung bei MDK Begutachtungen, Unterstützung und Hilfestellung bei der Kommunikation mit Kranken- und Pflegekassen sowie das Ausfüllen von Anträgen.
Weitere Leistungen können gerne angefragt werden.
Bitte nutzen Sie hierzu unser Kontaktformular.
Alle Pflegeleistungen nach SGB XI sowie die Entlastungsleistungen können wie unsere Privatleistungen von jedem Menschen unabhängig vom Vorhandensein eines Pflegegrads bezogen werden.
Die Pflegesachleistungen
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
www.gkv-spitzenverband.de (Liste der HKP-Leistungen)